Werkstattrat
In den Harz-Weser-Werken vertritt an jedem Werkstattstandort ein Werkstattrat die Interessen der Mitarbeiter mit Beeinträchtigungen. Der Werkstattrat achtet darauf, dass alle Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden und alle Vereinbarungen, die mit der Werkstatt getroffen wurden. Er bearbeitet Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten. Der Werkstattrat hat das Recht auf Mitbestimmung bei allen Themen, die für die Organisation des Werkstattalltags von Bedeutung sind und hat das Recht auf Unterrichtung bei Personalentscheidungen.
Bewohnervertretung
Unsere Bewohnervertreter sind für die Anliegen der Bewohner unserer Einrichtungen zuständig. In jedem Haus gibt es mindestens einen Ansprechpartner.
Frauenbeauftragte
Die Frauenbeauftragte vertritt die Rechte von Frauen in unseren Werkstätten. Frauen mit Beeinträchtigungen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben oder arbeiten, erfahren laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales besonders häufig Gewalt. Frauenbeauftragte können dem entgegenwirken, indem sie den Betroffenen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen und sie dabei unterstützen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen. Ihre Frauenbeauftragte ist Josephine Seeger, Tel. 0173-1682389 josephine.seeger@h-w-w.de. Ihre Vetreterin ist Melanie Räker.