Wie es funktioniert
Eingangsverfahren
Ist die Werkstatt der richtige Ort für Sie? Wenn ja, in welchem Bereich wollen Sie sich qualifizieren? Welches könnten Ihre Lerninhalte sein? Und welche berufliche Entwicklung wollen Sie längerfristig nehmen? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie mit uns gemeinsam in den ersten drei Monaten Ihrer Zugehörigkeit zu den Harz-Weser-Werken heraus, im so genannten Eingangsverfahren.
Das Eingangsverfahren ist eng mit dem Berufsbildungsbereich unserer Werkstätten verknüpft. Es ist als Klärungs- und Erprobungsphase angelegt und führt nicht automatisch zur Aufnahme in den Berufsbildungsbereich oder Arbeitsbereich der Werkstatt.
Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate und besteht aus folgenden Elementen:
- Orientierungsphase im Betrieb
- Kennenlernen unterschiedlicher Qualifizierungs- bzw. Berufsfelder
- Erprobung der Fähigkeiten und Neigungen, unter anderem über die Fertigung von Übungs- und Werkstücken
- Festlegen der künftigen Qualifizierungs- und Entwicklungsfelder
- Erstellen eines Eingliederungsplans
Wenn die Maßnahme durch die Agentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung oder einen anderen Leistungsträger bewilligt worden ist, kann die Aufnahme in das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich jederzeit erfolgen.
Der Soziale Dienst berät und unterstützt Sie in allen weiteren Fragen!