Interesse an einer neuen Perspektive?

Aufnahme in die Werkstatt

Wir freuen uns, dass Sie Interesse an einem Qualifizierungs- und Arbeitsplatz in der Werkstatt haben. Sicher gibt es noch offene Fragen, die wir Ihnen beantworten können.
Am Anfang Ihrer Bewerbung steht deshalb ein erstes Gespräch mit dem Sozialen Dienst. Damit geben wir Ihnen einen Überblick über die Harz-Weser-Werke, die Arbeitsmöglichkeiten und die Leistungen und Regelungen der Werkstatt.
Außerdem erläutern wir Ihnen das Aufnahmeverfahren. Eine Aufnahme in die Werkstatt ist erst dann möglich, wenn der für Sie zuständige Kostenträger eine Zusage erteilt hat und ein entsprechender Arbeitsplatz bei uns frei ist. Informationen hierzu erhalten Sie ebenfalls im Erstgespräch.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie beim Antragsverfahren.

Bevor Sie bei uns anfangen, bieten wir Ihnen Informationsgespräche, eine individuelle sozialrechtliche Beratung sowie einen ausführlichen Rundgang durch die Werkstatt an.
Innerhalb des Eingangsverfahrens können Sie das Angebot der Werkstatt testen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Werkstatt schon vorher durch eine Hospitation oder ein Praktikum (bis zu 2 Wochen) kennenzulernen.

Wie es funktioniert

Eingangsverfahren

Ist die Werkstatt der richtige Ort für Sie? Wenn ja, in welchem Bereich wollen Sie sich qualifizieren? Welches könnten Ihre Lerninhalte sein? Und welche berufliche Entwicklung wollen Sie längerfristig nehmen? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie mit uns gemeinsam in den ersten drei Monaten Ihrer Zugehörigkeit zu den Harz-Weser-Werken heraus, im so genannten Eingangsverfahren.
Das Eingangsverfahren ist eng mit dem Berufsbildungsbereich unserer Werkstätten verknüpft. Es ist als Klärungs- und Erprobungsphase angelegt und führt nicht automatisch zur Aufnahme in den Berufsbildungsbereich oder Arbeitsbereich der Werkstatt.
Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate und besteht aus folgenden Elementen:

  • Orientierungsphase im Betrieb
  • Kennenlernen unterschiedlicher Qualifizierungs- bzw. Berufsfelder
  • Erprobung der Fähigkeiten und Neigungen, unter anderem über die Fertigung von Übungs- und Werkstücken
  • Festlegen der künftigen Qualifizierungs- und Entwicklungsfelder
  • Erstellen eines Eingliederungsplans

Wenn die Maßnahme durch die Agentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung oder einen anderen Leistungsträger bewilligt worden ist, kann die Aufnahme in das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich jederzeit erfolgen.
Der Soziale Dienst berät und unterstützt Sie in allen weiteren Fragen!

Diese Ansprechpartner beraten Sie gern

Betreuungs- & Wohnangebote

Wohnen, so wie ich es möchte!

Werkstätten & Dienstleistungen

So kann ich arbeiten & lernen!

Veranstaltungen & Freizeit

So gestalte ich mein Leben!

Job & Ausbildung bei den HWW

Perspektiven, Sinn & Sicherheit!
Bewirken Sie Gutes mit uns. Ihre Spende hilft!
FacebookInstagramLinkedInXing