Ausgelagerte Arbeitsplätze
Ein ausgelagerter Arbeitsplatz (Langzeitpraktikum) kann für mindestens 3 Monate und längstens 1 Jahr eingerichtet werden. Eine Verlängerung ist möglich. Der Mitarbeiter ist dabei weiterhin bei uns beschäftigt. Wir gewährleisten außerdem die erforderliche Assistenz für den Mitarbeiter.
Der Beschäftigungsvertrag wird entsprechend zwischen den Harz-Weser-Werken und dem Arbeitgeber geschlossen. Es kommt kein Arbeitsverhältnis zustande. Profitieren Sie als Praktikums- oder Arbeitgeber von den Leistungen des QVD. Sollte ein Übergang in ein sozialversicherungpflichtiges Arbeitsverhältnis erfolgen, informiert der QVD auf Wunsch über finanzielle Fördermittel und Investitionshilfen, unterstützt bei Bedarf die Antragstellung beim Leistungsträger, berät bei der Arbeitsplatzgestaltung und erstellt Arbeitsplatzanalysen.