So vielseitig wie Ihre Anforderungen!
Darauf können Sie sich verlassen
- Wir sind nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert.
- Sollte Ihr Unternehmen verpflichtet sein zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe bzw die Quote eigener Beschäftigter mit Beeinträchtigung nicht erfüllen, haben Sie einen zusätzlichen Vorteil, wenn Sie Arbeitsleistungen über die Harz Weser Werke beziehen.
- Nach § 223 SGB IX können Sie 50% der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung an der zu zahlenden Ausgleichsabgabe geltend machen, da es sich bei uns gem. § 225 SGB IX um eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigungen handelt.
- Als anerkannte Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigungen berechnen wir nur 7% Mehrwertsteuer.