Medizinproduktesicherheit
Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verlangt im § 6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.
Die in den Harz-Weser-Werken bereits etablierten Prozesse zum Umgang mit Medizinprodukten wurden um diese neue Forderung aus der MPBetreibV ergänzt.
Im Folgenden finden Sie eine zentrale fachübergreifende Kontaktadresse.