Wie können Eltern für die Zeit nach ihrem Ableben ihrem Kind mit Beeinträchtigung einen Lebensstandard über dem Sozialhilfeniveau ermöglichen? Diese Frage behandelt der Fachvortrag „Testament zugunsten beeinträchtigter Kinder – Lebenslang Teilhabe ermöglichen“, der am Mittwoch, 08. Oktober 2025, von 18:00 Uhr bis ca. 20:30 Uhr in der Mensa der Werkstatt Northeim der Harz-Weser-Werke gGmbH, Sülbendweg 8, 37154 Northeim, stattfindet.
Veranstaltet wird der Vortrag von der Stiftung für Menschen mit Behinderung, Harz-Weser in Kooperation mit den Lebenshilfen Eichsfeld, Einbeck, Holzminden, Northeim und Südharz sowie den Harz-Weser-Werken.
Rechtsanwalt Reinhold Hohage aus Hamburg – seit mehr als 25 Jahren erfahrener Spezialist im Sozial- und Erbrecht – erläutert, wie durch ein sogenanntes Behindertentestament und die Testamentsvollstreckung eine nachhaltige Absicherung gelingt. Ziel ist es, dem Kind auch nach dem Tod der Eltern eine Lebensqualität zu ermöglichen, die über die staatlichen Leistungen hinausgeht – etwa für Hobbys, Urlaube, Therapien oder eine eigene Wohnung. Neben den rechtlichen Grundlagen wird auch die praktische Umsetzung anhand konkreter Erfahrungen dargestellt. Ein Ausblick auf das Erbschaftssteuerrecht und die Möglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge rundet den Vortrag ab.
Die Teilnahme ist kostenlos. Bitte melden Sie sich unter Angabe der Personenanzahl per E-Mail an info@stiftung-harzweser.de oder telefonisch unter 05522 961-311 an.
Für Eltern, Angehörige und Interessierte bietet die Veranstaltung wertvolle Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen zur langfristigen Absicherung beeinträchtigter Kinder.