Interessenvertretung

In den Harz-Weser-Werken vertritt an jedem Werkstattstandort ein Werkstattrat die Interessen der Mitarbeiter mit Beeinträchtigungen. Übergreifende Themen werden im Werkstattrat-Ausschuss der Gesamteinrichtung besprochen, der einmal im Vierteljahr zusammenkommt.

Der Werkstattrat muss aufpassen, dass alle Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden und alle Vereinbarungen, die mit der Werkstatt getroffen wurden. Er muss Anregungen und Beschwerden von den Kolleginnen und Kollegen entgegennehmen und dafür sorgen, dass sich um die Anliegen gekümmert wird.

  • Der Werkstattrat hat das Recht auf Mitbestimmung bei allen Themen, die für die Organisation des Werkstattalltags von Bedeutung sind.
  • Der Werkstattrat hat das Recht auf Mitwirkung bei allen Themen, die für die Organisation der Arbeit wichtig sind.
  • Der Werkstattrat hat das Recht auf Unterrichtung bei Personalentscheidungen.

Die Mitglieder des Werkstattrates werden alle vier Jahre in gleicher, freier, geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt.

Laut dem BTHG soll es in Werkstätten für beeinträchtigte Menschen auch Frauenbeauftragte geben. Denn Frauen mit Beeinträchtigungen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben oder arbeiten, erfahren laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales besonders häufig Gewalt. Frauenbeauftragte können dem entgegenwirken, indem sie:

  • den Betroffenen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen und
  • sie dabei unterstützen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.

 

 

 

 

 

Ihre Ansprechpartnerinnen

Monika Blaszynski

Vorsitzende des Werkstattrat-Ausschusses

Werkstatt Northeim
Sülbendweg 8
37154 Northeim
Tel.: 05551 985828
Fax: 05522 40797011
monika.blaszynskiBitte diesen Text loeschen@dies gilt als Spamschutzh-w-w.de

Josephine Seeger

Frauenbeauftragte Bereich Arbeit & Bildung

Sülbendweg 8
37154 Northeim
Tel.: 05551/985891 (Frau Heidemann)
Fax: 05522 40797007
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