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Stiftungsratsvorsitzender gewählt

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Der StiftungsratIn einer gemeinsamen Sitzung von Stiftungsrat und Stiftungsvorstand  wurde Martin Hoff, Geschäftsführer der Hoff Kaffeesysteme GmbH, zum Stiftungsratsvorsitzenden gewählt. Als Stellvertreterin wird Dr. Isolde Zinser-Schulz, leitende Medizinaldirektorin i. R., fungieren.      
Alle Gründungsstifter - die Lebenshilfen Eichsfeld, Einbeck, Holzminden, Northeim und Osterode sowie die Harz-Weser-Werkstätten - haben je ein Mitglied des ersten Stiftungsrates benannt. Neben Hoff und Dr. Zinser-Schulz  gehören Petra Becker-Marhenke (Pastorin), Fritz-Georg Gralow (Goldschmiedemeister), Stefan Kundrus (Rechtsanwalt) und Martin Vollmer (Dipl.-Ing. (FH)) dem Stiftungsrat an. Die Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich tätig.
Die Amtszeit des Stiftungsrates beträgt vier Jahre. Er entscheidet über die Grundsätze der Stiftungsarbeit und  berät und überwacht den Stiftungsvorstand. Dem Stiftungsvorstand als weiteres Gremium gehören an: Christoph Lorbacher (Vorsitzender), Christian Lutze, Rüdiger Ernsting (stellv. Vorsitzender, Geschäftsführer des PTZ gemeinnützige GmbH / Lebenshilfe Einbeck e.V.) und Andreas Diederichs (Leiter der Einrichtungen Lebenshilfe für Behinderte im Altkreis Northeim e.V.). Der Vorstand verwaltet die Stiftung und führt den Willen der Stifter aus.
Die Stiftung für Menschen mit Behinderung Harz-Weser wurde am 27. März 2009 durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration, Regierungsvertretung Braunschweig, als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Sie verfolgt ausschließlich mildtätige Zwecke.
Ziel der Stiftung ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung zu unterstützen, zu fördern und zu begleiten, um die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an allen Lebensbereichen zu stärken und zu verbessern. Die Stiftung setzt sich aktiv für die Belange von Menschen mit Behinderung ein. Sie bietet langfristige Perspektiven, weil das Stiftungskapital unangetastet bleibt. Lediglich Spenden und die Erträge des Stiftungsvermögens werden entsprechend des Stiftungszwecks eingesetzt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Arbeit der Stiftung zu unterstützen. Während man mit einer Spende unmittelbar und sofort hilft, erfolgt durch Zustiftungen der schrittweise und wichtige Aufbau des Stiftungsvermögens. Mit einem Testament oder einer eigenen Treuhandstiftung können langfristig Ziele zum Wohle von Menschen mit Behinderung verwirklicht und gleichzeitig für Angehörige vorgesorgt werden.