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In leichter Sprache
Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
Seit 2004 gibt es diese Verordnung. Sie legt fest, wie Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen mitbestimmen und mitwirken können. Jetzt gibt es diese Verordnung auch in leichter Sprache. Es gibt zwei Bände:
1. Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
2. Werkstätten-Mitwirkungsverordnung: Wahlen
Der BeB (Bundesverband evangelische Behindertenhilfe) hat uns diese Dokumente zur Verfügung gestellt. Die Harz-Weser-Werkstätten sind Mitglied im BeB.