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Budget für Arbeit
2009 wurde in Niedersachsen das Budget für Arbeit eingeführt.
Es ist die Umsetzung des Persönlichen Budgets für Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Sie erhalten den Betrag, den ihr Werkstattplatz kostet, abzüglich der Fahrtkostenpauschale, um ihn mit zu einem Arbeitgeber auf dem ersten Arbeitsmarkt zu nehmen. So haben sie die Chance, einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden.
Jetzt ist eine nagelneue Mutmacherbroschüre über das Budget für Arbeit erschienen. Karl Finke, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, hat sie herausgegeben.
>>> zur Seite des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung