Bildung

Qualifizierungs- und Vermittlungsdienst

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Ein Mitarbeiter an der CNC-DrehmaschineEin Mitarbeiter bei VerpackungsarbeitenEine Mitarbeiterin bei Küchenarbeiten

Die Harz-Weser-Werkstätten entwickeln die individuelle Kompetenz ihrer Mitarbeiter mit Behinderung durch zielgerichtete Bildungsmaßnahmen und durch die Förderung der Persönlichkeit. Ziel ist die Vermittlungsfähigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Der QVD berät jeden Mitarbeiter/ jede Mitarbeiterin bei der beruflichen Orientierung und unterstützt bei der Auswahl von geeigneten Bildungsmaßnahmen. 
Er bietet individuelle und fachlich abgestimmte Qualifizierungsmöglichkeiten an und sucht für den Bewerber/die Bewerberin einen Praktikums- oder Beschäftigungsplatz.
Er begleitet  bei den Vorstellungsgesprächen und betreuet den Praktikanten/ die Praktikantin während des Praktikums oder am Arbeitsplatz.

Der Übergang in ein Arbeitsverhältnis außerhalb der Werkstätten wird durch den QVD begleitet.
Er hilft Arbeitgebern, Mitarbeiter zu finden und unterstützt bei der Einarbeitung.
Der QVD berät, plant und betreut den Arbeitgeber in allen Phasen des Eingliederungsprozesses.
Der QVD informiert über finanzielle Fördermittel und Investitionshilfen, übernimmt bei Bedarf die Antragstellung beim Leistungsträger, berät bei der Arbeitsplatzgestaltung und erstellt Arbeitsplatzanalysen. 
Der QVD begleitet unsere Mitarbeiter während der Einarbeitung.

>>> Ihre Ansprechpartnerinnen:
Northeim, Dassel: Sandra Schmitt, Telefon: 05551/985828
Osterode: Martina Nolte, Telefon: 05522/961 352

>>> Lesen Sie unseren aktuellen Flyer "Ausgelagerte Arbeitsplätze"

Budget für Arbeit

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Das neue „Budget für Arbeit“ soll helfen, Werkstattbeschäftigte auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Der örtliche Sozialhilfeträger zahlt das Budget auf Antrag eines Werkstattbeschäftigten in Höhe des Werkstattentgeltes an ihn. Die Grundlage dafür ist die Vorlage eines gültigen Arbeitsvertrages. Das Budget für Arbeit soll dabei vor allem als Lohnkostenausgleich für den Arbeitgeber dienen. Es kann auch teilweise für eine Betreuung am Arbeitsplatz verwendet werden. Der Leistungsempfänger verhandelt – wenn gewünscht mit Unterstützung – die Verwendung des Budgets mit seinem Arbeitgeber. Das Integrationsamt kann weitere Leistungen gewähren.

Gemeinsam mit zwei anderen Werkstätten aus Niedersachen beschäftigen sich die Harz-Weser-Werkstätten im Rahmen einer Arbeitsgruppe, die vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung initiiert worden ist, mit der Umsetzung und Unterstützung des Budgets für Arbeit.

In den HWW werden bereits erste Gespräche mit Mitarbeitern mit Behinderung geführt, die Interesse an einer dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Für sie ist vor allem wichtig zu wissen, dass sie mit Erhalt eines Arbeitsvertrages in einem Betrieb nach Tariflohn bezahlt werden. Die in der Werkstatt bereits erworbenen Rentenansprüche gehen nicht verloren, sondern werden „eingefroren“.
Innerhalb der zwei Jahre, für die das Budget zunächst bewilligt wird, wird eine Begleitung durch den Qualifizierungs- und Vermittlungsdienst der Werkstatt angeboten. Eine mehrmalige Verlängerung ist, wenn notwendig, möglich, ebenso eine Rückkehr in die Werkstatt.
Für jeden Interessierten in der Werkstatt wird eine intensive einzelfallbezogene Beratung stattfinden, in welcher Form das Budget in Frage kommen kann. Vorher kann ein Praktikum durchgeführt werden.

Auch wenn vieles noch Neuland ist und erarbeitet werden muss, unterstützen wir diese Chance zur Integration!