Bildung

Qualifizierungs- und Vermittlungsdienst

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Ein Mitarbeiter an der CNC-DrehmaschineEin Mitarbeiter bei VerpackungsarbeitenEine Mitarbeiterin bei Küchenarbeiten

Die Harz-Weser-Werkstätten entwickeln die individuelle Kompetenz ihrer Mitarbeiter mit Behinderung durch zielgerichtete Bildungsmaßnahmen und durch die Förderung der Persönlichkeit. Ziel ist die Vermittlungsfähigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Der QVD berät jeden Mitarbeiter/ jede Mitarbeiterin bei der beruflichen Orientierung und unterstützt bei der Auswahl von geeigneten Bildungsmaßnahmen. 
Er bietet individuelle und fachlich abgestimmte Qualifizierungsmöglichkeiten an und sucht für den Bewerber/die Bewerberin einen Praktikums- oder Beschäftigungsplatz.
Er begleitet  bei den Vorstellungsgesprächen und betreuet den Praktikanten/ die Praktikantin während des Praktikums oder am Arbeitsplatz.

Der Übergang in ein Arbeitsverhältnis außerhalb der Werkstätten wird durch den QVD begleitet.
Er hilft Arbeitgebern, Mitarbeiter zu finden und unterstützt bei der Einarbeitung.
Der QVD berät, plant und betreut den Arbeitgeber in allen Phasen des Eingliederungsprozesses.
Der QVD informiert über finanzielle Fördermittel und Investitionshilfen, übernimmt bei Bedarf die Antragstellung beim Leistungsträger, berät bei der Arbeitsplatzgestaltung und erstellt Arbeitsplatzanalysen. 
Der QVD begleitet unsere Mitarbeiter während der Einarbeitung.

>>> Ihre Ansprechpartnerinnen:
Northeim: Sandra Schmitt, Telefon: 05551 985828
Osterode: Martina Nolte, Telefon: 05522 961 352
Dassel: Daniel Schwerdtfeger, Telefon: 05564 970135

>>> Lesen Sie unseren aktuellen Flyer "Ausgelagerte Arbeitsplätze"

Budget für Arbeit

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Das „Budget für Arbeit“ soll helfen, Werkstattbeschäftigte auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Der örtliche Sozialhilfeträger zahlt das Budget auf Antrag eines Werkstattbeschäftigten in Höhe des Werkstattentgeltes abzüglich der Fahrtkostenpauschale an ihn. Die Grundlage dafür ist die Vorlage eines gültigen Arbeitsvertrages. Das Budget für Arbeit soll dabei vor allem als Lohnkostenausgleich für den Arbeitgeber dienen. Es kann auch teilweise für eine Betreuung am Arbeitsplatz verwendet werden. Der Leistungsempfänger verhandelt – wenn gewünscht mit Unterstützung – die Verwendung des Budgets mit seinem Arbeitgeber. Das Integrationsamt kann weitere Leistungen gewähren.

In den Harz-Weser-Werkstätten wurden mit Hilfe des Budgets für Arbeit bereits mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung  in eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt. Für sie ist vor allem wichtig zu wissen, dass sie mit Erhalt eines Arbeitsvertrages in einem Betrieb nach Tariflohn bezahlt werden.

Die in der Werkstatt bereits erworbenen Rentenansprüche gehen nicht verloren, sondern werden „eingefroren“. Innerhalb der zwei Jahre, für die das Budget zunächst bewilligt wird, wird eine Begleitung durch den Qualifizierungs- und Vermittlungsdienst der Werkstatt angeboten. Eine mehrmalige Verlängerung ist  möglich, ebenso eine Rückkehr in die Werkstatt.
Jeder Interessierte in der Werkstatt wird eingehend beraten, in welcher Form das Budget für ihn in Frage kommen kann. Vor der Vermittlung auf einen Arbeitsplatz kann ein Praktikum durchgeführt werden.

Eine "Mutmacherbroschüre" mit weiteren Informationen und Beispielen aus der Praxis kann man bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des QVD anfordern.