Interessenvertretung - Selbstbestimmung durch Mitbestimmung
In den Harz-Weser-Werkstätten vertritt an jedem Werkstattstandort ein Werkstattrat die Interessen der Mitarbeiter mit Behinderung. Übergreifende Themen werden im Werkstattrat-Ausschuss der Gesamteinrichtung besprochen, der einmal im Vierteljahr zusammenkommt.
Der Werkstattrat muss aufpassen, dass alle Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden und alle Vereinbarungen, die mit der Werkstatt getroffen wurden. Er muss Anregungen und Beschwerden von den Kolleginnen und Kollegen entgegennehmen und dafür sorgen, dass sie erledigt werden.
Der Werkstattrat hat das Recht auf Mitbestimmung bei allen Themen, die für die Organisation des Werkstattalltags von Bedeutung sind.
Der Werkstattrat hat das Recht auf Mitwirkung bei allen Themen, die für die Organisation der Arbeit wichtig sind.
Der Werkstattrat hat das Recht auf Unterrichtung bei Personalentscheidungen.
Die Mitglieder des Werkstattrates werden alle vier Jahre in gleicher, freier, geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt.