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Bundesfreiwilligendienst
Seit Sommer 2011 gibt es in Deutschland den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Dieser neue Freiwilligendienst wurde geschaffen, nachdem die Bundeswehrpflicht und damit auch der Zivildienst im Jahre 2011 ausgesetzt wurde. Die ersten "Buftis" haben bereits bei uns begonnen. Wenn auch Sie sich in einem gemeinnützigen Unternehmen engagieren möchten, melden Sie sich bei uns!
Der BFD steht allen offen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Im Gegensatz zum Freiwilligen Sozialen Jahr gibt es demnach kein Höchstalter. Der Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel 12 Monate. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate, die Höchstdauer 24 Monate. Der BFD kann nach fünf Jahren wiederholt werden.
Eine Einstellung kann jederzeit innerhalb von ca. 6 Wochen vorgenommen werden.
Während des BFD erhalten Sie:
- ein Taschengeld
- Verpflegung
- eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
Darüber hinaus besteht bis zum 25. Lebensjahr ein Anspruch auf Kindergeld, es sei denn, das Gesamteinkommen eines Kindes über 18 Jahre übersteigt die festgelegten Einkommensgrenzen.
Die Harz-Weser-Werkstätten bieten den BFD in den Bereichen Arbeit & Bildung sowie Wohnen an. Schauen Sie sich noch ein bisschen auf unserer Internetseite um, dann erfahren Sie ganz viel über Ihre möglichen Einsatzorte.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.bundes-freiwilligendienst.de.